Ablauf einer Therapie

Zu Beginn einer Therapie finden in der Regel 2 - 4 probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem Kennenlernen und Herausfinden, ob ein gemeinsames Arbeitsbündnis möglich ist. Dazu gehört auch eine Anamnese Ihrer Krankheits- und Lebensgeschichte. Darüber hinaus findet in dieser Zeit Diagnostik statt. Das heißt, Ihre Therapeutin stellt Ihnen viele Fragen, es finden strukturierte Interviews statt und Sie füllen Fragebögen aus. Die Diagnostik dient dazu, festzustellen, ob eine psychische Störung vorliegt und wenn ja, welche.

Am Ende der probatorischen Sitzungen bespricht Ihre Therapeutin mit Ihnen den Behandlungsplan und entscheiden gemeinsam, ob ein Antrag auf Psychotherapie an Ihre Krankenkasse gestellt wird.

Die gesamte Psychotherapie erfolgt unter Schweigepflicht.

 

In der Verhaltenstherapie kann Kurzzeittherapie (12 Sitzungen mit Option auf Verlängerung um 12 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden.

 

In der tiefenpsychologisch fundierten Therapie kann Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen mit Option auf Verlängerung um 40 Sitzungen) beantragt werden.