Kosten für Psychotherapie

Die Kosten für ambulante Psychotherapie richten sich nach dem Kostenträger der Behandlung.

 

Ist eine gesetzliche Krankenversicherung Kostenträger, kann in einer vertragstherapeutischen Praxis nach dem quartalsweise Einlesen der Chip-Karte mit der Krankenkasse direkt abgerechnet werden.

 

Sollten Sie gesetztlich versichert sein, aber eine Psychotherapie bei einer privat niedergelassenen Kollegin anstreben, ist unter Umständen eine außervertragliche Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren nach §13 Absatz 3 SGB V möglich.

Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Krankenkassen, für eine rechtzeitige Behandlung Sorge zu tragen, wenn diese notwenig ist. Eine Notwendigkeit für eine Psychotherapie muss im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren sowohl ärztlich (Notwendigkeits- bzw. Dringlichkeitsbescheinigung) als auch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt werden. Sollten Sie schon mehrere PsychotherapeutInnen kontaktiert haben und keinen Termin für eine Sprechstunde erhalten haben, können Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (Tel: 116117) wenden. Dort erhalten Sie innerhalb von 4 Wochen einen Termin bei einem/r Vertragsbehandler:inn. Sollte bei diesem Termin eine Indikation für eine Psychotherapie gestellt werden, aber der/die Vertragsbehandler:in Ihnen keinen Therapieplatz innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes anbieten können, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Therapie bei einem/einer privaten Psychotherapeut:in bei Ihrer Krankenkasse stellen. Der Anspruch auf Kostenerstattung ist gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen.

 

Die Abrechnung für privat Versicherte sowie beihilfeberechtigte Personen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die behandelnde Theapeutin schreibt eine Privatrechnung, die Sie sich dann (teil-)erstatten lassen können. Prüfen Sie bitte vor Aufnahme einer Psychotherapie die Vertragsbedingungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung zur Regelung der Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie.

Kosten für Beratung, Coaching und Paartherapie

Beratung, Coaching und Paartherapie sind Leistungen, die nicht erstattungsfähig sind. Bitte sprechen Sie die einzelnen Kolleg:innen nach ihren Kosten dafür an.